1) Leistungsumfang, Beauftragung und Buchung:
Durch die Beauftragung vom Kunden und anschließender Bestätigung durch die Firma „Airportline Pustertal Südtirol der Strus Apolonija“, mit Sitz in 39031 Bruneck, Michael Pacher Str. 2, Steuernummer: STR PNJ 72A54 Z150S (nachstehend „Airportline“ bezeichnet) kommt ein Beförderungsvertrag von Personen gemäß Art. 1678 und 1681 ZGB zustande. Die Beauftragung kann schriftlich per e-Mail oder online erfolgen.
Die von der Firma Airportline angebotene und zu erbringende Leistung besteht in einer Verpflichtung zur Erbringung versprochener Dienste (sog. „obbligazione di mezzi“) und nicht in einer Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (sog. „obbligazione di risultato“) und umfasst alleinig die Beförderung von Personen vom Abfahrtsort bis zum vereinbarten Ziel. Verbindlich einzuhaltende Ankunftszeiten am Zielort, bzw. eine fest einzuhaltende Höchstdauer der Fahrtzeit für die vereinbarte Strecke sind NICHT in dem von der Firma Airportline angebotenen und zu erbringenden Leistungsumfang enthalten und somit auch nicht Teil des abzuschließenden Vertragsverhältnisses. Aus diesem Grund können verbindliche Ankunftszeiten am Zielort vom Kunden weder vorgegeben noch deren Einhaltung verlangt werden. Für den Fall, dass auf Ankunftszeiten am Zielort Bezug genommen werden sollte, so handelt es sich immer um rein indikative Richtwerte, und deren Einhaltung wird – wie vorher erwähnt –von der Firma Airportline nicht angeboten und ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung der Firma Airportline.
Auf jeden Fall gewährt die Firma Airportline – da nicht im angebotenen Leistungsumfang enthalten – keine Garantie zur Einhaltung von Ankunftszeiten am Zielort und übernimmt folglich auch keine diesbezügliche Einhaltungsverpflichtung und Verantwortung.
Der Transport von Gepäckstücken ist NICHT in dem von der Firma Airportline angebotenen und zu erbringenden Leistungsumfang enthalten und somit auch nicht Teil des abzuschließenden Vertragsverhältnisses. Aus diesem Grund wird von der Airportline keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken im Sinne des Art. 1693 ZGB übernommen.
Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur nach Auftragsbestätigung vonseiten der Airportline und nur zur vereinbarten Zeit. Airportline richtet sich immer nach den in der Beauftragung gemachten Angaben und kann für falsch gemachte Angaben nicht haftbar gemacht werden. Wird vom Kunden bei Flugreisen u.ä. anstatt des Ankunftsdatums das Abreisedatum bekanntgegeben, erlischt der Beförderungsanspruch am Ankunftsdatum, der Transfer muss neu bezahlt werden.
2) Änderung Ankunfts-/Abflugszeiten
Für Folgen von Fehlangaben vonseiten der Kunden ist die Firma Airportline1 nicht haftbar zu machen. Bei Änderungen Ihrer Abflugs und/oder Ankunftszeiten informieren Sie uns bitte umgehend. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, per e-mail mittzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.
3) Stornierungen
Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn erheben wir 100 % des vereinbarten Preises für den einfachen Transfer. Die Stornierung bei Hin- und Rücktransfer bleibt für den Rücktransfer dabei kostenfrei.
4) Buchungsfristen
Buchungen sollten mindestens 3 Tage vor Reiseantritt angemeldet werden. Für kurzfristige Anmeldungen können wir Ihnen nur unsere verbleibenden Plätze zur Verfügung stellen.
5) Haftung
Für die Folgen von Verspätungen unsererseits (aus welchen Gründen auch immer, bzw. aufgrund von Staus, witterungsbedingten Straßensperrungen, witterungsbedingten Verzögerungen, Streiks, usw.), kann die Firma Airportline nicht haftbar gemacht werden. Auch übernimmt die Firma Airportline keine Haftung für Schäden jeglicher Art, welche Folgen leichter Fahrlässigkeit sind.
Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von uns nur in begrenztem Maße aufzufangen. Hier müssen auch längere Wartezeiten von unseren Kunden in Kauf genommen werden.
Sollten Sie bei Flugreisen, aus welchen Gründen auch immer, am Flughafen aufgehalten werden und nicht pünktlich zum Check-Out kommen können, informieren Sie uns bitte sofort telefonisch unter der Nummer +39 340 3480353 über Ihre Verspätung.
Der Transport von Gepäckstücken ist im Leistungsumfang nicht inbegriffen (siehe Punkt 1) und aus diesem Grund haftet die Firma Airportline nicht für deren Verlust oder Beschädigung, auch nicht betreffend deren Inhaltes. Ausschließlich der Kunde haftet somit für sein Gepäck und ihm obliegt auch die Kontrolle der Vollständigkeit am Zielort.
6) VIP-TRANSFER
Für unsere anspruchsvollen Kunden oder Kunden, die terminlich gebunden sind, empfehlen wir unseren VIP-TRANSFER.
Im Gegensatz zu unserem Airport Shuttle mit vorgegebenen Abfahrtszeiten wird die jeweils gebuchte Partei individuell mit einer Sonderfahrt bedient. Sie können hier ganz nach Belieben 1 bis 3 Personen zum VIP-TRANSFER-Preis buchen. Die Wartezeiten entfallen und Sie werden zuhause abgeholt. Auch für den VIP TRANSFER gilt allerdings – so wie unter Punkt 1) festgehalten – dass die Einhaltung von vorgegebenen Ankunftszeiten am Zielort von der Airportline nicht angeboten wird und nicht Teil des Vertragsverhältnisses sind.
7) Airport Shuttle
Mit unserem Airport Shuttle verbinden wir Abflüge/Ankünfte innerhalb einer gewissen Zeitspanne; dementsprechend können unseren Fahrgästen Wartezeiten bis zu 2 Stunden am Flughafen entstehen.
Am Tag vor Ihrer Abreiseerhält jeder Kunde von uns die Abholzeit, die sich je nach Fahrtroute, Verkehr und Witterungsverhältnissen ändern kann, wobei diese Zeitänderungen im Normalfall nicht 30 – 60 Minuten unter- bzw. überschreiten.
Informationen über Änderung der Abholzeit gelten als zugestellt, wenn bei Abwesenheit des Gastes auf die Mailbox oder den Anrufbeantworter, an der Hotelrezeption die betreffende Information oder eine Kurzmitteilung auf das Mobiltelefon des Kunden abgegeben wird.
Der Preis zwischen 5 und 8 Personen gilt nur für zusammengehörige Gruppen oder Familien.
8) Abholung
Sie werden bei Flugreisen am Check-Out abgeholt.
Sie werden zuhause abgeholt.
9) Gepäck
Die Beförderung von Gepäck ist im Leistungsumfang NICHT enthalten (siehe Punkt 1) und deshalb übernimmt die Firma Airportline keine Verantwortung und Haftung für eventuell vom Kunden mitgebrachte Gepäckstücke und deren Inhalt, für Tiere, elektronische Geräte und für sämtliche weiteren vom Kunden mitgebrachte Waren und Güter.
Sollte dennoch vom Kunden um Transport von Gepäckstücken, Tieren, elektronischen Geräten, usw. ersucht werden, muss dieser Auftrag – bei sonstiger Nichtigkeit – schriftlich erteilt und bewiesen werden. Ist die Beförderung von Gepäckstücken, Tieren, elektronischen Geräten, usw. vereinbart worden sein, so gelten die Transatlantikbestimmungen für Reisegepäck; das heißt, darüber hinausgehendes Gepäck muss angemeldet werden und wird als zusätzliche Fracht berechnet.
Die Kunden sind Verwahrer für mitgebrachte Sachen und Güter und haften im Sinne und gemäß Art. 2051 ZGB für die mitgebrachten Sachen und Güter. Ebenso üben die Kunden die Obhut und Aufsicht über die mitgebrachten Tiere aus und haften im Sinne und gemäß Art. 2052 ZGB für die von den mitgebrachten Tieren verursachten Schäden.
10) Kinder
Kinder bis 2,99 Jahre sind gratis. Dies gilt für maximal 2 Kinder pro Vollzahler. Darüber hinaus (also ab dem dritten Kind pro Vollzahler) müssen auch Kinder bis 2,99 Jahre den vollen Preis bezahlen.
Eltern üben die Aufsicht über ihre Kinder aus und haften im Sinne und gemäß Artt. 2047 und 2048 ZGB für die von den eigenen Kindern verursachten Schäden.
11) Allgemeines
Eine Beförderungs-Auftrags-Annahmepflicht besteht grundsätzlich nicht. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich der Zentrale der Firma Airportline schriftlich zur Kenntnis zu bringen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise bei sonstigem Verfall jeglicher Ansprüche und Forderungen gegen die Firma Airportline.
12) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Bozen vereinbart.